Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSBEDINGUNGEN

1.1 Zweck und Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden «AGB») dienen als Rechtsgrundlage für die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen Baumann Solutions und dem Kunden, welcher ein von Baumann Solutions angebotenes Produkt bzw. eine Dienstleistung in Anspruch nimmt. Die AGB gelten für den gesamten Geschäftsbereich von Baumann Solutions.

Baumann Solutions behält sich das Recht vor, an diesen AGB jederzeit Änderungen vorzunehmen und die jeweils aktuelle Fassung auf basol.ch zu veröffentlichen. Die neue Version der AGB tritt durch Publikation auf der Internetseite von Baumann Solutions in Kraft.

1.2 Allgemeines

Das Hauptanliegen von Baumann Solutions ist die Zufriedenheit der Kunden. Deshalb sind diese AGB Grundlage eines fairen Auftragsverhältnisses zwischen Baumann Solutions und deren Kunden.

1.3 Beginn des Vertrages

Das Vertragsverhältnis entweder mit der Auftragsannahme zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages oder durch die schriftliche Annahme der Offerte.

Durch die Unterzeichnung des Vertrages akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB unverändert und vollumfänglich.

Baumann Solutions behält sich das Recht vor, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder einen bereits begonnen Auftrag abzubrechen, sollte der Kunde sich rechtswidrig verhalten oder handeln.

1.4 Vertragsende

Einzelverträge über die Lieferung von Hard- oder Software oder die Erbringung einer einmaligen Dienstleistung

enden ohne weiteres mit ihrer ordnungsgemässen Erfüllung. Einzelverträge über die Überlassung von Hard- oder

Software (Miete, Leasing, Outsourcing, Personalverleih etc.) oder die Erbringung einer andauernden Dienstleistung (Systemwartung, Softwarepflege) enden mit Vertragsablauf oder ihrer Kündigung. Kündigungen haben

schriftlich zu erfolgen.

1.4 Umfang und Ausführung des Vertrages

Betreffend Inhalt, Umfang und Ausführung der zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag massgebend. Der Auftrag ist grundsätzlich separat und schriftlich zu vereinbaren. Gegenstand des Vertrages sind die im Einzelfall vereinbarten und von Baumann Solutions auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grunde kann Baumann Solutions ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben. Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes unterliegen einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Honorars

1.5 Bestandteile

Neben den AGB sind auch die Nutzungskonditionen und die Datenschutzerklärung fester Vertragsbestandteil.

1.6 Abweichungen

Abweichungen von diesen AGB haben nur aufgrund eines von beiden Parteien bestätigten Dokumentes Gültigkeit und auf die Anwendbarkeit der restlichen Bestimmungen keinen Einfluss.

2 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1 Preise

Das Honorar wird auftragsspezifisch individuell vereinbart. Ist aus der Vereinbarung nichts anderes ersichtlich, so hält sich das neben dem Auslagenersatz geschuldete Honorar an branchenübliche Honorarsätze. Gemäss Art. 10 Absatz 2 MWSTG besteht keine Mehrwertsteuerpflicht. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich verrechnet. Reisespesen gelten als Arbeitszeit.

Neben dem Honoraranspruch hat Baumann Solutions Anspruch auf Erstattung der von Baumann Solutions angefallenen Auslagen und Dritthonorare. Bedient sich Baumann Solutions zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter, verpflichtet sich der Kunde, auf Verlangen, die Honoraransprüche und angefallenen Auslagen dieser Dritten direkt zu begleichen und Baumann Solutions von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen. Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfanges der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten erstellt. Eine Abweichung des Kostenvoranschlages im Rahmen von 10% nach oben oder unten ist zulässig.

Baumann Solutions kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann sie die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.

2.2.1 Neukunden

Der gesamte Rechnungsbetrag ist an den in der Offerte festgelegten Daten fällig. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Anzahlungen zu verlangen und Bonitätsauskünfte einzuholen.

2.2.2 Bestehende Kunden

Sofern nicht besondere Zahlungsfristen vereinbart werden, gilt bei bestehenden Kunden mit stets fristgerecht beglichenen Rechnungen 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Anzahlungen zu verlangen.

2.3 Einwände gegen die Rechnung

Der Kunde kann während 10 Tagen nach Rechnungsstellung schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als genehmigt.

2.4 Rechnungsstellung

Der Kunde kann zwischen einer digitalen oder einer Rechnungsstellung per Post wählen. Die digitale Rechnungsstellung erfolgt kostenlos. Bei der Rechnungsstellung per Post behaltet sich Baumann Solutions vor, einen Zuschlag von CHF 3.- für Betriebskosten einzufordern. Der Kunde kann jederzeit zwischen der digitalen und Rechnungsstellung per Post wechseln.

2.5 Zahlungsverzüge

Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen. Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt, noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, kann Baumann Solutions die Erbringung sämtlicher Leistungen ohne weitere Ankündigung unterbrechen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Eine Wiederaufschaltung erfolgt dann nur nach vollständigem Zahlungseingang, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 200.-.

Für jede Mahnung ist eine Mahngebühr zur Deckung des jeweils erforderlichen Verwaltungsaufwandes im Betrag von CHF 20.00 geschuldet. Baumann Solutions behält sich das Recht vor, die Sache zwecks Inkasso an einen Dritten zu übergeben.

3 RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN

3.1 Zusammenarbeit

Der Kunde verpflichtet sich zur Mithilfe sowie zur Einhaltung der festgelegten Termine, sodass Baumann Solutions seinerseits die gewünschten Leistungen optimal erbringen kann.

Baumann Solutions darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind. Eine Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Dokumenten, Informationen und Zahlen des Kunden obliegt Baumann Solutions nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

3.2 Rechte Dritter

Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von Baumann Solutions im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Knowhow stehen ungeachtet einer Zusammenarbeit zwischen Baumann Solutions und dem Kunden ausschliesslich Baumann Solutions zu. Baumann Solutions räumt dem Kunden jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf Dauer an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschliesslich des jeweils zugehörigen Knowhows, ein. Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Baumann Solutions zulässig. Der Kunde unterlässt es, die ihm von Baumann Solutions überlassenen Unterlagen, insbesondere der verbindlichen Berichterstattung, abzuändern. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht gerade in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.

3.3 Abnahme

Die von Baumann Solutions erbrachten Leistungen und Produkte sind durch den Kunden bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen, schriftlich zu erfolgen. Nachträgliche Beanstandungen werden als neue Leistung gewertet und führen somit zu einer neuen Offerte unsererseits.

3.4 Verspätungen

Liefertermine sind grundsätzlich als verbindlich anzusehen. Genannte Termine entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Baumann Solutions übernimmt keine Verantwortung für Verspätungen, die durch Änderungen auf Kundenwunsch oder nicht Kooperativität des Kunden verursacht wurden. Baumann Solutions haftet nicht für immaterielle Schäden oder Einkommensverluste oder in Fällen von höherer Gewalt.

3.5 Zustellung

Zustellungen von Baumann Solutions gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte vom Auftraggeber bekanntgegebene Adresse abgesandt bzw. gemäss seinen Weisungen zu seiner Verfügung gehalten worden sind. Als Zeitpunkt des Versandes gilt das Datum der sich im Besitz von Baumann Solutions befindlichen Kopien oder Versandlisten.

3.6 Haftung

Baumann Solutions haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit ist vom Auftraggeber, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen.

Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für alle Personen, denen Baumann Solutions die Besorgung von Geschäften befugter massen übertragen hat.

Im Falle der Substitution beschränkt sich die Haftung von Baumann Solutions auf die gehörige Auswahl, Instruktion und Überwachung des Dritten.

Der E-Mail-Verkehr von und mit Baumann Solutions erfolgt über öffentliche, nicht speziell geschützte Datenübertragungsnetze. Baumann Solutions lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Auftraggeber infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen in die Einrichtung der Netzbetreiber entstehen.

Im Schadenfall ist die Haftung von Baumann Solutions auf die Höhe des dreifachen bezahlten Jahreshonorars begrenzt. Dies gilt auch für den Fall der Substitution.

Bei höherer Gewalt ist diejenige Partei, die deswegen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, in keiner Weise gegenüber dem Vertragspartner schadenersatzpflichtig. Baumann Solutions ist von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden, solange und soweit die höhere Gewalt andauert. Fällt die höhere Gewalt weg, treten die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder in Kraft, es sei denn, die höhere Gewalt daure mehr als ein Jahr. In diesem Fall ist die Partei, die von der höheren Gewalt nicht betroffen ist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung zu widerrufen bzw. zu kündigen

4 ANDWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar.

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist beim Bezirksgericht Zurzach Baden AG, sofern kein gesetzlicher Gerichtstand vorliegt.

Baumann Solutions hat indessen auch das Recht, den Auftraggeber beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes / Sitzes oder bei jedem anderen sachlich und örtlich zuständigen Gericht zu belangen.

5 Gültigkeitsvorbehalt

Sollte eine der vorliegenden Klauseln ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

Stand: März 2021